Dass im Spielejournalismus viel hanebüchener Unfug veröffentlicht wird, kann keiner ernsthaft bestreiten. Das ist eigentlich nicht einmal mehr eine Nachricht. Die Ursachen dafür aufzuzählen, fördert eine ebenso lange wie unerfreuliche Liste zutage: im Spielejournalismus wird oft erbärmlich schlecht bis teilweise gar nicht bezahlt, es findet an viel zu wenigen Plätzen wenigstens eine anständige journalistische Ausbildung statt, für eine ernsthafte Beschäftigung mit Themen fehlt oft schlicht die Zeit und der schnelle Klick ist allemal wichtiger als die langfristige, nachhaltige Entwicklung der Branche. Dabei spreche ich nicht einmal von der intellektuellen Verrottung und abgrundtiefen Verantwortungsignoranz einiger der Beteiligten. Ich spreche von denen, die guten Willens sind, denen Games etwas bedeuten, die allerdings in den Mühlen eines ziemlich erbarmungslosen Marktes kaum dazu kommen, einmal Luft zu holen, weil: Der Artikel muss raus.
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Ein besonders schönes Beispiel dafür hat ausgerechnet auf der Webseite des alten Games-Journalismus-Mutterschiffs „PC Games“ ein junger Mann abgeliefert, dessen Namen ich hier verschweige in der Hoffnung, dass er sich klammheimlich doch noch bessert, erkennt, dass es einen anderen Spielejournalismus geben muss, damit es weiter Spielejournalismus geben kann, der den Namen verdient. Es ging in dem Artikel, den ich hier aus exakt den gleichen Gründen nicht verlinke, um die Nichtkennzeichnung des Anime-Shooters „Gal Gun 2“ durch die USK.
Um das Ziel dieser Kolumne noch einmal klar zu machen: Es geht mir nicht um diesen einen Artikel. Jede Woche erscheinen hunderte, die genauso schwach sind. Es geht mir auch nicht um den jungen Menschen, der diesen Artikel halt mal eben hingerotzt hat, um seinen Gehaltsscheck zu verdienen. Es geht um die Bedingungen, die es möglich machen, dass solche Artikel heute eher Standard als Ausnahme im Orkus des Spielejournalismus sind. Sie, werte Zuhörer, brauchen den Artikel jetzt auch nicht nachschlagen, ich werde ihn nach und nach vollständig zitieren. Er wird dabei sehr wenig Platz in dieser Kolumne wegnehmen, und er beginnt so:
„08.02.2018 um 17:06 Uhr Der sexy Shooter Gal Gun 2 hat von der USK keine Freigabe erhalten.“
Ich weiß jetzt nicht, was ein sexy Shooter ist. Das Genre ist mir bislang unbekannt. Aber klar, was verstehe ich schon von Spielen, ich bin ja ein alter Sack. Doch vom Schreiben und Argumentieren verstehe ich etwas, und hier nimmt der Autor von vornherein durch das Adjektiv „sexy“ eine Klassifizierung eines Games vorweg, an der er dann die von der USK vorgenommene Bewertung aufzuhängen gedenkt. Denn wenn ich „sexy“ schreibe, dann denkt ja keiner mehr z.B. „Schulhof-Shooter“ oder „Pädophilen-Shooter“. Wie wir noch sehen werden: Beides käme der Wahrheit näher als „sexy Shooter“, aber genau den Pfosten „sexy“ hat der junge Mann jetzt halt erst mal eingerammt. Und da kann ja keiner was gegen haben, oder? Außer halt – offenbar – die USK.
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