„Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Einflüsse der Erwachsenenwelt, die nicht dem Entwicklungsstand der Minderjährigen entsprechen, von diesen fern zu halten und Kinder und Jugendliche so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.“ So steht es auf der Webseite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Des Teufels Advokat fragt: Brauchen wir diesen Jugendmedienschutz tatsächlich? Und wenn ja: in welcher Form? Dabei debattieren Jochen und Michael Schulze von Glaßer nicht nur über Sinn und Unsinn des Prüfverfahrens der USK, sondern auch über die Legitimation staatlicher Zensur, historische Beispiele wie „River Raid“ und die Frage, ob „Call of Duty“ in den Schulunterricht gehört – und warum der Jugendmedienschutz bei Romanen plötzlich (fast) gar keine Rolle mehr spielt.
Wie immer gilt: Eingenommene Positionen müssen nicht zwangsläufig der individuellen Überzeugung des jeweiligen Podcasters entsprechen. Denn schließlich wollen wir bei diesem Format auch ausdrücklich die Gegenposition zu Wort kommen lassen und überprüfen, inwiefern deren Argumente und Befürchtungen am Ende vielleicht doch stichhaltig sind – und wo ihnen bei allen rhetorischen Bemühungen am Ende trotzdem der argumentative Boden unter den Füßen wegbricht.
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