Meine Damen und Herren!
Das Jugendschutzgesetzt wird zum 1. Mai dieses Jahres überarbeitet. Unter anderem werden nun „glücksspielähnliche Mechanismen“ explizit als Kriterium für eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung genannt. Darunter fallen, das ist erklärter Wille des Gesetztgebers, auch Lootboxen. Gemeinsam mit Anwalt Sebastian Schwiddessen als Expertengast diskutieren wir, ob dadurch Spielen wie Fifa tatsächlich eine Freigabe ab 18 Jahren droht, wie in einem Spiegel-Online-Beitrag behauptet. Spoiler: Sehr wahrscheinlich nicht.
Viel Spaß!
Andre
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Timecodes:
00:00 – Status Quo bisher, Monetarisierung als neue Beurteilungsgrundlage
13:00 – Wie Entwickler sich anpassen, Wirksamkeit der neuen Gesetzesgrundlage
25:50 – Der Begriff der Förderung exzessiven Mediennutzungsverhaltens, eine neue BPjM und Werbeinhalte mit Altersempfehlung