Die Darstellung von Hakenkreuzen in Computerspielen ist in Deutschland verboten – scheinbar. Mithilfe von Rechtsexperten haben wir für diese Reportage nachgezeichnet, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht, warum es derzeit beinahe unmöglich ist Spiele wie „Wolfenstein 2“ ungeschnitten zu veröffentlichen und werfen die Frage auf, ob es wirklich in erster Linie Aufgabe der Hersteller von Computerspielen wäre, am Status Quo etwas zu ändern.
Die Obersten Landesjugendbehörden haben wir für ein Interview angefragt. Dies kam bislang leider nicht zustande.
Viele Dank an unsere Interviewpartner:
Marek Brunner, Leiter des Testbereichs, USK
Sebastian Schwiddessen, LL.M., Rechtsanwalt im Bereich IT- und Medienrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie.
Kai Bodensiek, Experte für IT- und Medienrecht, Kanzlei Brehm & Moers